Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Verbandes des niederländischen Futtertrockners -V.N.G.- mit Sitz in Leeuwarden.
Artikel 1
Für alle mit einem VNG-Mitglied geschlossenen Vertrag gilt zusätzlich zu den derzeitigen VNG-Bedingungen die jeweils letzte Fassung der Bedingungen des niederländischen Handels mit Getreide und Futtermittelrohstoffen, wie sie von der königlichen Vereinigung des Ausschusses der Grain-Händler Rotterdams herausgegeben wurden. Und die Amsterdam Grain Trade Association in Amsterdam, soweit diese VNG - von diesen Bedingungen werden nicht ausdrücklich abgewichen - im Folgenden zusammenfassend als: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen -.
Artikel 2
Jeder Vertrag muss spätestens zwei Tage nach dem Schlusstermin durch Übersendung eines Verkaufsschreibens an den Käufer und, sofern ein Zwischenhändler vorhanden ist, auch an den Verkäufer, in dem zusätzlich zu Preis und Lieferzeit angegeben wird, welches Produkt angegeben wird es geht und die Transaktion wurde zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt.
Artikel 3
Alle Gegenstände bleiben Eigentum des Verkäufers bis zu sämtlichen Forderungen gegen den Käufer in Bezug auf die von dem Verkäufer gelieferten oder zu liefernden Waren im Rahmen des betreffenden Vertrages oder zugunsten des Käufers oder wegen Mängeln des Käufers. Die Erfüllung der betreffenden Vereinbarung wird vollständig bezahlt.
Artikel 4
Lieferort und Name der Probe ist der Ort, an dem die Waren hergestellt oder gelagert werden. Die Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 3, sobald sie beim Verkäufer oder am Lagerort verladen werden. Der Käufer sendet dann innerhalb von drei Tagen nach dem Siegel eine Probe an ein akkreditiertes Laboratorium, wenn er die damit verbundenen Rechte oder die damit verbundenen Rechte verliert. Eine erneute Analyse ist spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt des Ergebnisses der ersten Analyse möglich. Diese erneute Analyse einer Doppelprobe ist sowohl auf Wunsch des Käufers als auch auf Wunsch des Verkäufers möglich.
Die erste Stichprobenumfrage erfolgt im Auftrag des Käufers. Die zweite auf Kosten von ungleich. Eine Kopie der Ergebnisse wird vom Labor sowohl aus der anfänglichen Analyse als auch aus der erneuten Analyse an den Lieferanten gesendet. Wenn der Verkäufer oder Käufer dies wünscht, wird das Muster mit einem vom Käufer angegebenen vereidigten Faktor hergestellt.
Artikel 5
Wenn die Lieferung verkauft wurde, muss der Verkäufer nach vorheriger Ankündigung innerhalb der vereinbarten Frist liefern. Zwischen der Benachrichtigung und der Lieferung müssen mindestens fünf Werktage vergehen. Wird der Abruf verkauft, muss der Käufer spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin anrufen. Die Zustellung muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Anrufs bei der Trocknerei erfolgen.
Artikel 6
Für den Fall, dass der Käufer nicht rechtzeitig anruft oder mit der Bezahlung in Verzug gerät, ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, die Ware entweder auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern und Zahlung zu verlangen, oder vom Käufer die Preisdifferenz auf der Grundlage des Marktwerts zu dem Zeitpunkt geltend zu machen, zu dem sich Käufer mit Anruf oder Quittung in Verzug befinden.
Artikel 7
Die niederländischen Grünfuttertrockner produzieren künstlich dehydrierte Alfalfa, Klee und Gras sowohl in Pellets / Pellets als auch in Strukturballen (verschiedene Größen). Wichtige Parameter für den Verkauf sind Feuchtigkeit, Rohprotein und Rohfaser in der Trockensubstanz. Karotin ist manchmal ein Richtwert und wird in den Verkaufsbedingungen nicht mehr explizit erwähnt. Der Proteingehalt in den Pellets oder Ballen ist in dem Verkaufsbrief angegeben, je nachdem was miteinander vereinbart wurde. Ist der Proteingehalt im gelieferten Produkt niedriger als vereinbart, kann ein Nachlass von 2,25 € - Cent pro 100 kg pro 0,1% Teilgehalt gewährt werden. Aus der Rechnung muss eindeutig hervorgehen, um welches Produkt und um welche Charge es sich handelt. Der Feuchtigkeitsgehalt der Pellets darf 12% nicht überschreiten. Der Feuchtigkeitsgehalt in den Strukturballen darf 14% nicht überschreiten. Es gibt Pellets oder Ballen mit etwas höherem Feuchtigkeitsgehalt, jedoch mit Preisnachlass, die im Verhältnis 1: 1 festgelegt werden. Der Sandgehalt darf 3,5% nicht überschreiten. Es sind Pellets mit etwas höherem Sandgehalt erhältlich, jedoch mit einer Preisreduzierung im Verhältnis 1: 1.
Artikel 8
Die Zahlung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in bar. Bei einem Verkauf auf dem Konto muss der Käufer das Geld innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Servicerechnung frachtfrei an den Verkäufer senden. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Rechnung vom Verkäufer an dem auf die Rechnung folgenden Tag nach der Rechnung erhalten hat. Die Zahlung muss in der auf der Rechnung angegebenen Währung erfolgen. Wenn eine Zahlung in Raten empfangen wird, hat der Verkäufer das Recht, für jede Rate eine zusätzliche Zahlung zu verlangen. Bei nicht fristgerechter Zahlung hat der Verkäufer unbeschadet seines Rechts auf sofortige Einziehung ab dem neunten Tag nach Erhalt der Rechnung des Verkäufers beim Käufer gesetzliche Zinsen. Alle nachteiligen Folgen der verspäteten Zahlung gehen zu Lasten des Käufers. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, die außergerichtlichen Inkassokosten auf 15% des geschuldeten Hauptbetrags festzusetzen.
Artikel 9
Wenn der Verkäufer bestimmte Dinge nicht rechtzeitig liefern kann, ist der Verkäufer berechtigt, gleichwertige Waren nach Absprache mit dem Käufer zu liefern, sofern er dem Käufer höhere Transportkosten erstattet.
Artikel 10
Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer unterliegen einer Schlichtung gemäß Artikel 45 ff., der Bedingungen des niederländischen Handels mit Getreide und Futtermitteln, die in Artikel 1 dieser V.G.G.- Bedingungen genannt sind
Grasdrogerij Hartog BV
Mijnsherenweg 7
1658 CA Lambertschaag
+31 (0)299 - 58 1232
KVK nummer: 37125836.
BTW-nummer: NL816074963B01